Bürger werden erneut zur Kasse gebeten
Erweiterung der Entwässerungseinrichtung für Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben
Die Kläranlage unterhalb von Kirchfarrnbach wurde vor circa 20 Jahren erweitert und saniert. Schon damals mussten die Einwohner aus Kirchfarrnbach, Oberndorf und Kreben, teils nicht unerhebliche Summen aufbringen. Nun wird erneut an der Kläranlage gearbeitet und selbstverständlich müssen wieder einmal die Bürger dafür aufkommen.
Ende September lud die Gemeinde Wilhermsdorf zu einer „Bürgervorabinformationsveranstaltung“ ein, bei der anhand erster Rechenbeispiele informiert wurde, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Bürgermeister Emmert konnte zu diesem wenig erfreulichen Thema zahlreiche Interessierte begrüßen und übergab das Wort an Kommunalberater Dr. Heinrich Schulte, dessen Firma mit der Abwicklung beauftragt wurde.
Dr. Schulte wies zunächst mehrfach auf die Gesetzeslage hin, die besagt, dass die Finanzierung größtenteils die Bürger übernehmen müssen und darauf, dass bisher nur vorläufige Berechnungen vorgestellt werden können. Weiterhin wies der Kommunalberater darauf hin, dass es für die Berechnung unbedingt erforderlich ist, den Mitarbeitern Zugang zu Haus und Grundstück zu gewähren. Wenn dies verweigert wird, dann muss eine Schätzung vorgenommen werden.
Die Kosten für die Erweiterung der Entwässerungsanlage belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 1,2 Millionen Euro; der Zuschuss soll 130.000 Euro betragen.
In die Berechnung werden Grundstücksfläche sowie Geschossfläche einfließen. Bei einem Beitrag von einhundert Prozent müssten die Bürger pro Quadratmeter Grundstücksfläche 0,63 Euro und für die Geschossfläche 15,88 Euro bezahlen; wobei aber für Grundstücke über 2000 Quadratmeter eine Sonderberechnung erfolgen soll.
Sollte sich die Gemeinde entscheiden, nicht einhundert Prozent Umlage zu berechnen, sondern siebzig oder achtzig Prozent, dann würden für die nächsten dreißig bis vierzig Jahren die Abwasser- und Kanalbenutzungsgebühren steigen. Dies wäre dann unabhängig davon, dass die Gebühren wegen der aktuellen Inflation voraussichtlich sowie angehoben werden müssen.
Da erst die tatsächlichen Kosten abgewartet werden müssen und es auch sein kann, dass in die Berechnung versiegelte Flächen einfließen müssen, kann noch keine genaue Kostenberechnung erfolgen. Nächstes Jahr soll dann nochmals eine Bürgerversammlung stattfinden und die Gebührenbescheide werden vermutlich Anfang 2024 an die Haushalte versandt. Ob die Bezahlung in drei Raten erfolgen kann, muss ebenfalls erst noch beschlossen werden.
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